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Blaues Auto im Winter, von links aus niedrigem Blickwinkel fotografiert, umgeben von Schnee, mit Sonnenschein im Hintergrund, der Bäume und den klaren Himmel beleuchtet.

Winterreifen 2024: Pflicht, Alpine-Symbol und Vorschriften erklärt

Seit Oktober 2024 gelten in Deutschland neue Winterreifenregelungen, die sowohl private als auch gewerbliche Fahrzeughalter betreffen.

Winterreifenpflicht 2024: Neue Vorschriften und Änderungen im Überblick

Die Umstellung auf das Alpine-Symbol stellt sicher, dass nur noch geeignete Reifen verwendet werden. Diese Reifen sind für Schnee, Eis und kalte Bedingungen konzipiert. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Winterreifenpflicht, Bußgelder und was das neue Alpine-Symbol bedeutet.

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten in Deutschland strengere Winterreifen-Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Alpine-Symbol: ersetzt die M+S-Kennzeichnung als Standard für wintertaugliche Reifen
  • Pflicht: für alle Winterreifen seit Oktober 2024
  • Strafen: Bußgelder ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg 
  • Sicherheit: Bessere Traktion auf Schnee und Eis
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Alpine-Symbol ab 2024: Neuer Standard für Winterreifen in Deutschland

Das Alpine-Symbol wird ab Herbst 2024 zur Pflicht für alle Winterreifen. Das Symbol weist darauf hin, dass der Reifen umfassende Prüfungen zur Wintertauglichkeit erfolgreich bestanden hat. Der Reifen haftet bei Schnee und Eis besser und  bietet damit mehr Sicherheit.

Fahrzeughalter sollten beim Kauf neuer Winterreifen unbedingt darauf achten, dass diese das Alpine-Symbol tragen. Reifen ohne dieses Symbol gelten seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als geeignet für den Winter. Sie dürfen dann nicht mehr benutzt werden.

Pflicht zur Nutzung des Alpine-Symbols ab 2024: Was Autofahrer beachten müssen

Die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von Winterreifen in Deutschland basiert auf der sogenannten situativen Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch oder Schneeglätte verpflichtet sind, Winterreifen zu verwenden. Diese Regelung sorgt dafür, dass Fahrzeuge auch unter schwierigen Bedingungen sicher unterwegs sind. Alternativ sind auch Ganzjahresreifen mit entsprechender Alpine-Symbol Kennzeichnung, erlaubt, solange sie den Anforderungen für winterliche Bedingungen entsprechen. In besonders schneereichen Regionen oder höheren Lagen sollten Sie Schneeketten verwenden. So gewährleisten Sie die Sicherheit auf den Straßen.

M+S-Kennzeichnung: Was bedeutet das Aus für diese Reifen?

Die M+S-Kennzeichnung war bisher ein weit verbreitetes Zeichen für Winterreifen. Am 1. Oktober 2024 verlieren Reifen mit dieser Kennzeichnung ihren Status als wintertaugliche Reifen. Das bedeutet, dass diese Reifen in Deutschland nicht mehr als Winterreifen gültig sind. Sie erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben.

Der Hauptgrund für diese Änderung ist, dass die M+S-Kennzeichnung nicht auf standardisierten Tests basiert. Viele Reifen, die dieses Symbol tragen, bieten nicht die nötige Sicherheit unter winterlichen Bedingungen. Das Alpine-Symbol hingegen stellt sicher, dass der Reifen tatsächlich für den Wintereinsatz geeignet ist.

strafen und Konsequenzen bei Missachtung der Winterreifenpflicht

Wer ab dem 1. Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Winterreifen unterwegs ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Bei einem einfachen Verstoß werden Bußgelder ab 60 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt. Kommt es zu einem Unfall oder wird der Verkehr behindert, steigen die Bußgelder auf bis zu 120 Euro. In schweren Fällen drohen noch höhere Strafen. Zusätzlich kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern oder kürzen, wenn das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

  • Einfacher Verstoß: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Behinderung: 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Gefährdung: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Unfall: 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Haftung von Fahrer, Halter und Fuhrparkleiter bei gewerblicher Nutzung

Es ist wichtig zu wissen, dass neben dem Fahrer auch der Fahrzeughalter haftet. Diese Regelung ist besonders relevant für gewerblich genutzte Fuhrparks. In solchen Fällen trägt der Fuhrparkleiter die Verantwortung. Er kann haftbar gemacht werden, wenn er es versäumt, die notwendige Bereifung für die Fahrzeuge anzuordnen. Diese rechtliche Verpflichtung zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Überwachung und Verwaltung der Fahrzeugausstattung ist. So wird die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet.

Sommerreifen im Winter: Welche Folgen ein Unfall haben kann

Bei einem Unfall mit Sommerreifen im Schnee ist die Kausalität entscheidend. Wird nachgewiesen, dass der Unfall mit Winterreifen vermieden worden wäre, wird dem Fahrer oder Halter grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Diese rechtliche Einstufung kann erhebliche Folgen haben, da sie auf eine Missachtung der Sorgfaltspflichten hinweist. Immerhin ist es beruhigend zu wissen, dass grobe Fahrlässigkeit in vielen Fällen durch die Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Dies bedeutet, dass trotz der fahrlässigen Handlung, die finanziellen Folgen des Unfalls häufig durch die Versicherungsgesellschaft getragen werden. Es ist notwendig, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards ist zwingend erforderlich. Dies vermeidet gefährliche Situationen. Es gewährleistet die eigene Sicherheit. Es schützt die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Winterreifenregelungen im Ausland: Was Sie wissen müssen

In vielen europäischen Ländern gelten spezifische Regelungen für Winterreifen, die den Vorschriften in Deutschland ähneln. Auch dort existiert eine situative Winterreifenpflicht sowie eine Schneekettenpflicht, die durch entsprechende Beschilderungen geregelt ist.

Besonders strenge Vorschriften gelten in Österreich: Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch unzureichende Winterbereifung können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Daher ist es ratsam, sich vor Fahrten ins Ausland über die jeweiligen Regelungen und Vorschriften zu informieren.

Kurz & knapp: Wissenswertes für Sie!

Das "Alpine-Symbol" oder "Schneeflocken-Symbol" ist auch als "Three Peak Mountain Snow Flake" bekannt, abgekürzt 3PMSF.

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