Beschäftigt man sich mit Themen der derzeitigen Fachpresse stößt man häufig auf den Begriff „Inflationsausgleich-Exzendent“. Anders als oftmals von Versicherern und Maklern beworben, handelt es sich hierbei in der Regel um kein neues Produkt, sondern um ein altbewährtes Mittel der Wahl zur Verlängerung der eigenen Haftungsstrecke.
Die Verlängerung wird mit Blick auf die hohen Inflationsraten und den erwartungsgemäß höheren Schadenforderungen gegenüber den Versicherungsnehmern ins Spiel gebracht, um so eine etwaige Unterversicherung zu vermeiden.
Eine Exzedentenversicherung ist grundsätzlich eine ergänzende Versicherung, die Schäden versichert, die über eine bestimmte Grundversicherungssumme hinausgehen. In der Regel finden sich solche Verträge in dem Haftpflichtkonstrukt von Unternehmen mit exponierten Risiken, die die Möglichkeit der klassischen Versicherungssummenmodelle ausgeschöpft haben und der weitere Bedarf durch klassische Wege nicht mehr abzubilden ist. In Zeiten eines harten Marktes oder exponierten Risiken kann eine Exzedentenversicherung sich auch mit Blick auf die Versicherungskosten lohnen.
Bei dem Grundvertrag und dem Exzedentenvertrag handelt es sich um zwei separate und rechtlich selbstständige Verträge, die voneinander als unabhängig zu betrachten sind. Die Leistung bei Exzedentenversicherungen wird erst erbracht, wenn ein Schaden die Grundversicherungssumme übersteigt.
Dieser Aspekt muss in das Kalkül zur Überlegung einer Exzedentenversicherung einbezogen und berücksichtigt werden, denn es hat sowohl mit Blick auf den Verwaltungsaufwand aber auch die Schadenregulierung einen im Zweifel nicht unerheblichen Einfluss.
Eine Exzedentenversicherung sollte grundsätzlich immer als Ultima Ratio betrachtet werden. Gerade in den aktuellen Zeiten, in denen Risikoträger Deckungskapazitäten im Haftpflichtbereich zu verhältnismäßig moderaten Konditionen zur Verfügung stellen sollte in einem ersten Schritt die Erhöhung der Grundversicherungssumme durch eine adäquat vorbereitete Marktbefragung durchgeführt werden. Im Mittelstand sowie den meisten Branchen ist eine Erhöhung der Versicherungssumme in der Regel zu günstigen Konditionen möglich.
Die vereinbarte Versicherungssumme sollte nicht nur allein aufgrund hoher Inflationsraten in regelmäßigen Abständen kritisch hinterfragt werden. Unternehmen sind gut beraten, die eigene Haftungssituation, mögliche Schadenszenarien sowie das Gefahrenpotential konzentriert und umfassend zu prüfen, um so einerseits den passenden Versicherungsschutz einzukaufen und andererseits entsprechende Möglichkeiten zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Risiken im eigenen Unternehmen zu implementieren. Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung von Haftungsvereinbarungen oder auch die Schulung von Mitarbeitern.