Die Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hinlänglich bekannt. Nur durch Beitragssteigerungen und Leistungskürzungen kann das System voraussichtlich weiter aufrechterhalten werden. Viele ärztliche Leistungen können von den Versicherten nur noch durch Privatliquidationen in Anspruch genommen werden.
Deshalb empfiehlt es sich für gesetzlich Versicherte eine Zusatzversicherung abzuschließen, die diese privat zu leistenden Beträge ganz oder teilweise übernimmt. Grundsätzlich sind diese Zusatzversicherungen aber mit Gesundheitsfragen verbunden und deshalb für viele aufgrund von Vorerkrankungen oder aktuellen Erkrankungen nicht mehr abschließbar oder ab einem gewissen Alter nur noch mit hohen Beiträgen realisierbar.
Da hilft die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung. Eine Zusatzversicherung, die ab einer zu versichernden Mindestarbeitnehmerzahl (über BüchnerBarella teilweise schon ab 3 Mitarbeitenden) ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten abgeschlossen werden kann.
Die betriebliche Krankenversicherung bietet weiterhin den Vorteil, dass der Beitrag altersunabhängig für alle Mitarbeitenden gleich ist.
Die betriebliche Krankenversicherung kann betriebsindividuell aus einer Vielzahl von Tarifen – ambulante Tarife, stationäre Tarife, Zahntarife und Budgettarife – zusammengestellt werden. Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind innerhalb der Sachbezugsgrenze in Höhe von 50€ steuer- und sozialversicherungsfrei.
Da die individuellen Bedürfnisse und Absicherungsbedarfe der Beschäftigten eine Tarifauswahl oftmals schwierig machen, gibt es einen Tarif, der für alle passt: der Budgettarif. Der Arbeitgeber finanziert durch einen monatlichen Beitrag ein jährliches Budget für die Beschäftigten, aus dem sie jeweils frei wählen können, für was sie ihr Budget aufbrauchen möchten. Budgettarife können hierbei auch von privat Versicherten genutzt werden.
Beispiel: Der Arbeitgeber leistet einen monatlichen Beitrag in Höhe von 10€ (=120€ p.a.), für den der Beschäftigte 300€ Budget vom Versicherer zur Verfügung gestellt bekommt. Von den 300€ kann er Kostenerstattungen z.B. für Sehhilfen, Zuzahlungen zu Rezepten, Privatrezepte oder Zusatzkosten für Zahnbehandlungen oder -ersatz bis zum Aufbrauch des Budgets erhalten. Damit sind Budgettarife sowohl für den Arbeitgeber als auch die Beschäftigten finanziell mit am attraktivsten.
Darüber hinaus kommt ein nicht zu unterschätzender qualitativer Aspekt der Budgettarife. Sie bieten unabhängig von der Wahl der Budgethöhe einen 24/7 Arztservice über Videotelefonie sowie einen Terminservice für Fachärzte an. Dieser Terminservice führt dazu, dass Fachärzte deutlich schneller aufgesucht werden können und damit der Krankenstand aufgrund schnellerer Behandlung im Unternehmen deutlich gesenkt werden kann.
Die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung drückt sich auch darin aus, dass sich 2/3 der Beschäftigten lieber eine betriebliche Krankenversicherung als eine Gehaltserhöhung wünschen.
Im Rahmen des „BüchnerBarella Gesundheitskonzeptes“ bieten wir über die reine Einrichtung der betrieblichen Krankenversicherung im Unternehmen noch begleitende Gesundheitstage zu Einführung sowie die rechtliche Flankierung durch eine Versorgungsordnung an.
[1] Handelsblatt, 09.01.2020