Betriebliche Altersversorgung – die renditestarke Altersversorgung über den Betrieb und ein Plus im Wettbewerb um Fachkräfte
Die gesetzliche Rentenversicherung steht stark unter Druck. Das Rentenniveau liegt bei noch ca. 48% des letzten Nettoeinkommens. Zusätzliche private und betriebliche Altersversorgung ist gefordert. Auch die deutsche Rentenversicherung spricht in ihren jährlichen Standmitteilungen von der Versorgungslücke, die es zu schließen gilt. Die betriebliche Altersversorgung ist ein sicherer und renditestarker Weg, um zusätzliche Altersleistungen (Rente oder Kapital) zu erlangen.
Es gibt drei Finanzierungswege in der betrieblichen Altersversorgung, die Arbeitgeberfinanzierung und die Arbeitnehmerfinanzierung sowie eine Mischform aus beiden.
In der klassischen Arbeitgeberfinanzierung führt die betriebliche Altersversorgung immer zu einer Besserstellung des Versorgungsempfängers im Alter. Sie ist für Arbeitnehmer am attraktivsten, da mit keinen eigenen Kosten verbunden ist. Auch für den Arbeitgeber kann sie im Wettbewerb um Arbeitskräfte ein einfacher, zusätzlicher Employee Benefit mit hohen Wettbewerbsvorteilen sein.
Die Arbeitnehmerfinanzierung – auch Entgeltumwandlung - ist in den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) durch drei Zuschussarten in der Beitragsphase gefördert:
- Steuereinsparung
- Sozialversicherungseinsparung
- Arbeitgeberzuschuss
Allein durch die Einsparungen bei Steuer und Sozialversicherung halbiert sich in der Regel der Nettoaufwand (=Eigenanteil des Arbeitgebers) für die betriebliche Altersversorgung. Mit gesetzlichem Mindestzuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 15% beträgt der Eigenanteil des Arbeitnehmers am Sparbeitrag nur ca. 43,5%
Mischfinanzierungen werden häufig über sogenannte Matchingsysteme eingeführt. Dabei leistet der Arbeitgeber einen Festzuschuss, wenn der Arbeitnehmer einen Mindestbeitrag aus Entgeltumwandlung leistet. Beispiel: Arbeitgeber leistet 70€, wenn der Arbeitnehmer mindestens 40€ leistet. In diesem Beispiel beträgt der Eigenanteil des Arbeitnehmers am Sparbeitrag nur ca. 18,2%
In der Leistungsphase führen die betrieblichen Rentenzahlungen – unabhängig von der Finanzierungsart - immer zu einer Besserstellung bei den Altersleistungen. Bei der Wahl einer Kapitalzahlung – oder Teilkapitalzahlung mit Restverrentung - sollten steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Freibeträge und Freigrenzen genutzt werden. Bei der richtigen Gestaltung können so je nach Laufzeit und Beitragshöhe Nettorenditen bis deutlich in den zweistelligen Bereich erreicht werden – und das bei absoluter Sicherheit.
Grundsätzlich empfiehlt es sich als Arbeitgeber, mehr als den gesetzlich geforderten Mindestzuschuss zu gewähren. Zum einen, um die eigene Attraktivität im Wettbewerb um die Fachkräfte zu erhöhen (die volle Weitergabe der Sozialversicherungseinsparungen in Höhe von 20% Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung führt dabei zu keinem Mehraufwand beim Arbeitgeber) und zum anderen wird mit jedem Prozentpunkt mehr an Zuschuss die Attraktivität und die Rendite der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer nochmal deutlich gesteigert.